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Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltung der AGB

Unsere Dienstleistung richtet sich ausschließlich an Kunden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die Definition des Begriffs „Unternehmer“ im Sinne des § 14 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erfüllen. Dazu gehören auch juristische Personen und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. „Unternehmer“ im Sinne des § 13 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Arbeiten im Zusammenhang mit Scannen, Vektorisieren und Digitalisieren zwischen

Inh. Dragan Miladinovic / CADToGo
Elsternweg 33
65527 Niedernhausen

und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge oder Aufträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen in oben beschriebenen Bereichen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich in der Textform vereinbart werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Beweis des Inhalts der Individualvereinbarungen ist ein Vertrag oder unsere Bestätigung in der Textform Voraussetzung. Die aktuellste Version des Vertragstextes kann jederzeit auf der Webseite „https://cadtogo.de/agb“ eingesehen oder durch den Auftraggeber jederzeit angefragt werden.

II. Zahlungskonditionen und Preise

  1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung auf unser angegebenes Konto.
  2. Im Verzugsfalle sind wir berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % zu berechnen.
  3. Alle Preise verstehen sich, ab Werk ausschließlich Fracht und Verpackung zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Die Preise gelten nur für die vereinbarte Menge.
  4. Der Vertragspartner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen unsere Kaufpreisforderungen aufrechnen.
  5. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sie auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. Soweit der Kunde Vollkaufmann ist, stehen ihm Zurückbehaltungsrechte nicht zu, es sei denn seine Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt.
    1.  

III. Angebot und Vertragsschluss

  1. Alle Angebote sind freibleibend.
  2. Aufträge werden hinsichtlich Art und Umfang des Auftrages erst durch unsere Auftragsbestätigung verbindlich.
  3. Für Bestätigungen von Aufträgen gilt ausnahmslos der Vorbehalt, dass die Ausführung nicht durch Zwischenfälle irgendwelcher Art, insbesondere Störungen im eigenen Betriebsablauf oder bei Zulieferern, behördlichen Maßnahmen behindert wird. Treten derartige Zwischenfälle ein, so sind wir nach unserer Wahl zu einem Aufschub, zu einer Einschränkung des Auftrages oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Zukauf fremder Ware/Dienstleistung ist für diesen Fall einverständlich ausgeschlossen. Der Kunde kann unter vorgenannten Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns zuvor eine ausreichende Möglichkeit zur Nachlieferung gestellt hat.

IV. Lieferung und Versand

  1. Lieferfristen beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen.
  2. Vereinbarte Lieferfristen werden von uns nach Möglichkeit eingehalten. Für uns sind Lieferfristen nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt oder sonst wie schriftlich vereinbart sind. Ca. Lieferfristen sind keine verbindlichen Fristvereinbarungen, sondern Angaben eines möglichen Liefertermins, um den wir bemüht sind.
  3. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die uns eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl wir diese Umstände nicht zu vertreten haben, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum.
  4. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach unseren allgemeinen Rechtsgrundsätzen nicht zu vertretenden Umständen zurückzuführen, so sind wir berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  5. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn wir nicht innerhalb der Nachfrist den Auftrag erfüllt haben. Wird uns die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei.
  6. Die Kosten für den Versand sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die, den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unsere Niederlassung verlassen hat. Die Wahl des Versandweges und der Versandart ist im freien Ermessen des Versenders. Die Gefahr für die vom Kunden an uns versandten Unterlagen geht auf uns über, sobald Pläne, Dokumente oder Dateien in unserer Niederlassung oder auf unseren Rechnern unbeschädigt eingegangen sind.
    1.  

V. Gewährleistung

  1. Wir gewährleisten die Erstellung von Konvertierungsdaten, die die Ursprungsdaten möglichst nahe durch scannen, digitalisieren oder konvertieren abbilden. Je nach Auftragserteilung kommt das vonuns gewählte Verfahren zur Anwendung. Eine vollständige Konvertierung wird nicht gewährleistet. Es ist nicht auszuschließen, dass Abweichungen in den Konvertierungsdaten von den Ursprungsdaten auftreten, die technisch nicht ausgeschlossen werden können. Wir sichern nicht zu, dass alle Details eines gescannten oder vektorisierten Dokumentes oder Planes in einer sichtbar gemachten Datei oder auf einem Ausdruck der Datei einwandfrei erkennbar sind.
  2. Angaben im Handbuch/Dokumentation und/oder Werbematerial, die sich auf Erweiterungsmöglichkeiten eines Produkts beziehen oder auf verfügbares Zubehör, sind unverbindlich, insbesondere weil die Produkte ständiger Anpassung unterliegen und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können.
  3. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, u.a. die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche von 12 Monaten und beginnt mit Lieferdatum.
  4. Jegliche Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, sobald der Kunde beginnt, die Pläne, Dokumente oder die von uns gelieferten Dateien zu bearbeiten oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die angezeigten Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Dateien unverzüglich zu prüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens binnen 10 Tagen seit Ablieferung, schriftlich anzuzeigen. Verspätet angezeigte Mängel schließen jeden Gewährleistungsanspruch aus. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Kenntnis schriftlich anzuzeigen.
  6. Bei Mangelhaftigkeit der Leistungerbringung unsererseits und rechtzeitiger Anzeige des Mangels sind wir wahlweise dazu berechtigt fehlerhafte Dateien auszubessern oder neu zu erstellen. Bei Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und Mitteilung, dass er die Mängelbeseitigung mit dem Ablauf der Frist ablehne, zur Wandelung oder Minderung berechtigt. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausdrücklich ausgeschlossen.
  7. Die inhaltliche Prüfung der gelieferten Dateien und/oder Ausdrucke vor der weiteren Verwendung in seinen Konstruktionen, Planungen und Projekten fällt ausschließlich in die Verantwortung des Kunden.
    1.  

VI. Schadensersatzansprüche

  1. Schadensersatzansprüche gleich welcher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen, dies gilt sowohl hinsichtlich etwaiger verspäteter Lieferung, wie auch im Fall von Gewährleistungsmängeln. Ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung sowie Schadensersatzansprüche aus Folgeschäden wegen Lieferung verspäteter oder mangelhafter Ware sowie Fehlens von zugesicherten Eigenschaften, soweit nicht gesetzliche Vorschriften dies ausschließen.
  2. Der Ausschluss des Schadensersatzes gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung unsererseits.
  3. Soweit es sich nicht um unmittelbare Personen- und Sachschäden handelt, haftet wir insgesamt nur bis zur Höhe von EUR 3000.-.
  4. Wir haften nicht für die Wiederbeschaffung von Plänen, Dokumenten oder Daten, es sei denn, wir müssen uns der Vernichtung oder Verlust der Pläne, Dokumente oder Daten als grob fahrlässig oder vorsätzlich zurechnen lassen. Der Kunde hat durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass Zeichnungen, Dokumente und Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruierbar sind. Insbesondere ist es die Obliegenheit des Kunden von Plänen, Dokumenten und Daten Sicherheitskopien zu erstellen oder Originale aufzubewahren, bevor er die zu bearbeitenden Unterlagen an uns zur Bearbeitung liefert.
  5.  

VII. Nutzungsvorbehalt

  1. Von uns gelieferte Dateien, Plots und Ausdrucke dürfen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen unsererseits aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache nur zu Prüfzwecken durch den Kunden verwendet werden.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die unter unserem Nutzungsvorbehalt stehenden Dateien ordnungsgemäß aufzubewahren.
  3. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter Nutzungsvorbehalt stehenden Dateien, Plots und Ausdrucke nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht befugt, sofern die Zahlung nicht vollständig geleistet wurde. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Dateien veräußert und wir dieses genehmigen sollten, tritt der Kunde an uns bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, uns alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
  4.  

VIII. Vertraulichkeit

Wir und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten, es sei denn wir arbeiten zum Zwecke der Auftragserfüllung mit einer Drittfirma zusammen. Die Unterlagen, Zeichnungen, Dokumente und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen. Sollten wir die Unterlagen, Zeichnungen, Dokumente und andere Informationen, an eine Drittfirma zum Zwecke der Vertragserfüllung weitergeben, verpflichten wir uns dazu, eine Vertraulichkeitsvereinbarung auch mit dieser Drittfirma abzuschließen, die der Drittfirma die Weitergabe untersagt und sie zur Geheimhaltung verpflichtet.

IX. Vertragssprache

Deutsch gilt als einzige Vertragssprache.

X. Erfüllungsort/Anzuwendendes Recht/Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist Niedernhausen
  2. Es gilt ausschließlich das deutsche Recht.
  3. Gerichtsstand ist am Sitz unserer Niederlassung in Idstein
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XI. Sonstiges

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
  2. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
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Niedernhausen, 01.01.2022